Rechtliches
Für Dokumentarfilme, Markenfilme, Portraits & weitere Produktionen — Stand: August 2026
Inhalt
Maik Jeremy Repsch
Dokumentarfilme, Marken- und Athletenfilme, Kurzportraits, Extreme-Sports-Filme und weitere Videoproduktionen
Stand: August 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Film- und Videoproduktionsleistungen (insbesondere Dokumentarfilme, Marken- und Athletenfilme, Kurzportraits, Extreme-Sports-Filme sowie vergleichbare Auftragsproduktionen) zwischen
Maik Jeremy Repsch
Finkenweg 7, 56589 Niederbreitbach
E-Mail: film@jermaik.com, Telefon: +49 177 3985122
(nachfolgend „Anbieter") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
(2) Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher (§ 13 BGB) als auch ein Unternehmer (§ 14 BGB), z. B. eine Marke, ein Unternehmen, ein Verein oder eine Einzelperson mit gewerblichem Hintergrund, sein. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob die Produktion privaten, redaktionellen oder kommerziellen Zwecken dient.
(3) Diese AGB gelten nicht für Hochzeits-Videografie; hierfür gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter jermaik.com/agb-hochzeiten.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Film- und Videoproduktion, insbesondere:
(2) Der genaue Leistungsumfang, der Produktionszeitraum, etwaige Meilensteine sowie der Preis ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters. Da sich Produktionen dieser Art in Umfang, Dauer und Komplexität erheblich unterscheiden können, werden die konkreten Eckdaten stets projektbezogen vereinbart.
(3) Der Anbieter erbringt die vereinbarte Leistung grundsätzlich persönlich. Der Einsatz von Subunternehmern oder zusätzlichem Personal (z. B. Drohnenpilot, Zweitkamera, Tonteam) für Teilleistungen bleibt vorbehalten und wird dem Kunden auf Nachfrage mitgeteilt.
(4) Der Anbieter schuldet die sorgfältige und professionelle Umsetzung der Produktion nach eigenem künstlerischem Ermessen (Bildsprache, Schnitt, Farbgebung, Musikauswahl, dramaturgischer Aufbau, Aufnahmetechnik), soweit im Angebot nicht ausdrücklich abweichende Vorgaben vereinbart sind. Ein Anspruch auf eine bestimmte künstlerische Umsetzung, Erzählweise oder Ästhetik über die vereinbarten Eckpunkte hinaus besteht nicht. Der Kunde erkennt den künstlerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters an.
(5) Bei Dokumentarfilm- und Portraitprojekten ist dem Kunden bekannt, dass sich Inhalt und dramaturgischer Verlauf erst im Zuge der Recherche, der Dreharbeiten und des Schnitts konkretisieren; ein zu Vertragsbeginn festgelegtes, verbindliches Storyboard wird – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht geschuldet.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf jermaik.com stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, über das Kontaktformular, den Projekt-Kalkulator oder per E-Mail eine Anfrage zu stellen.
(2) Mit dem Absenden einer Anfrage gibt der Kunde eine unverbindliche Anfrage ab; hierdurch kommt noch kein Vertrag zustande.
(3) Der Anbieter erstellt daraufhin ein schriftliches (Text-)Angebot mit den konkreten Leistungen, dem groben Zeitrahmen und dem Preis bzw. der Preiskalkulation. Dieses Angebot ist 14 Werktage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
(4) Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist an (z. B. durch Unterschrift, Bestätigung per E-Mail oder Zahlung der Anzahlung gemäß § 5), kommt der Vertrag zustande. Erfolgt die Annahme nach Fristablauf, gilt dies als neues Angebot, das der Anbieter durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung annehmen kann.
(5) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde erhält die Auftragsbestätigung sowie diese AGB in Textform.
(1) Dreh- und Produktionstermine werden individuell zwischen den Parteien abgestimmt und im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgehalten. Eine Reservierung von Terminen erfolgt erst mit Vertragsschluss gemäß § 3 und – sofern vereinbart – fristgerechtem Eingang der Anzahlung gemäß § 5.
(2) Bei mehrtägigen oder mehrphasigen Produktionen (z. B. Recherche, mehrere Drehtage, Nachdrehs) werden die einzelnen Termine gesondert abgestimmt; Verschiebungen einzelner Phasen berühren den Gesamtvertrag nicht, sofern sie einvernehmlich erfolgen.
(3) Überschreitet die tatsächliche Einsatzzeit an einem Drehtag das vereinbarte Zeitfenster aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Anbieter jede angefangene halbe Stunde zusätzlich mit 90 € in Rechnung stellen, sofern nicht vorab ein größeres Zeitfenster oder eine Pauschale vereinbart wurde.
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise; gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Anzahlung: Zur verbindlichen Reservierung des Produktionszeitraums ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss. Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als reserviert.
(3) Zwischen- und Restzahlung: Bei größeren oder mehrphasigen Projekten kann eine Zwischenzahlung nach Abschluss der Dreharbeiten (vor Beginn der Postproduktion) vereinbart werden; die Restzahlung ist spätestens mit Lieferung des fertigen Films fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(4) Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben.
(5) Reisekosten: Für Anfahrten ab 40 km vom Standort des Anbieters werden Fahrtkosten in Höhe von 0,40 €/km berechnet, alternativ die Kosten für Bahn/Flug zzgl. notwendiger Transfers. Kosten für Übernachtung, Verpflegung während mehrtägiger Produktionen sowie sonstige projektbedingte Auslagen (z. B. Genehmigungen, Standortgebühren) trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart oder bereits im Angebotspreis enthalten.
(6) Zusätzliche, nicht vorab vereinbarte Leistungen, die der Kunde während der Produktion wünscht, werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Anbieter zu den vereinbarten Terminen ungehinderten Zugang zu den relevanten Drehorten hat, und benennt rechtzeitig Ansprechpartner sowie relevante Rahmenbedingungen vor Ort.
(2) Sofern für Aufnahmen an bestimmten Orten (z. B. Firmengelände, öffentliche Plätze, Naturschutzgebiete) eine Drehgenehmigung erforderlich ist oder Einschränkungen gelten, obliegt es dem Kunden, dies rechtzeitig zu klären und den Anbieter zu informieren, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, dass der Anbieter dies übernimmt.
(3) Für den Einsatz von Drohnenaufnahmen gelten die luftverkehrsrechtlichen Vorschriften sowie etwaige Einschränkungen des jeweiligen Drehorts; der Anbieter behält sich vor, Drohnenaufnahmen abzulehnen, wenn rechtliche oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen.
(4) Bei Dokumentarfilm- und Portraitprojekten wirkt der Kunde bzw. die porträtierte Person in angemessenem Umfang an der inhaltlichen Vorbereitung mit (z. B. Interviewtermine, Freigabe von Drehorten, Ansprechpartner für Recherche).
(1) Die Fertigstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 12 Wochen nach Abschluss der Dreharbeiten, abhängig vom Umfang und der Komplexität der Produktion. Der konkrete Liefertermin wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannt.
(2) Die Lieferung erfolgt elektronisch (z. B. über einen Download-Link) in gängigen, allgemein abspielbaren Videoformaten. Ein Anspruch auf Herausgabe des ungeschnittenen Rohmaterials oder projektspezifischer Schnittdateien besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart und gesondert vergütet.
(3) Sofern vereinbart, erhält der Kunde vor Fertigstellung einen Rohschnitt zur Freigabe. Zu enthaltenen Korrekturschleifen und Änderungswünschen siehe § 13.
Das erstellte Bild- und Filmmaterial (einschließlich Zwischenergebnisse) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises Eigentum des Anbieters.
(1) Der Anbieter ist und bleibt Urheber der erstellten Filme im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
(2) Umfang und Zweck der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte (z. B. private Nutzung, redaktionelle Nutzung, zeitlich/räumlich beschränkte oder unbeschränkte kommerzielle Nutzung, Nutzung in bestimmten Medien oder Kanälen) richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Ist im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung des gelieferten Films im Rahmen des bei Auftragserteilung erkennbaren und vereinbarten Zwecks (z. B. eigene Webseite, eigene Social-Media-Kanäle, interne Zwecke).
(3) Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung (z. B. Weitergabe an Dritte zu deren eigenen kommerziellen Zwecken, Verwendung in Werbekampagnen Dritter, wesentliche Bearbeitung oder Neuvertonung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(4) Eigenwerbung durch den Anbieter: Der Anbieter darf Ausschnitte, Standbilder oder vollständige Filme zu Zwecken der Eigenwerbung (Portfolio auf jermaik.com, Social Media, Bewerbungen bei Wettbewerben) nutzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen (z. B. Vertraulichkeit, ein noch nicht veröffentlichtes Produkt, personensensible Inhalte bei Dokumentarfilmprojekten). Bei Projekten mit erkennbarem Vertraulichkeitsbedarf wird die Zustimmung zur Eigenwerbungsnutzung gesondert und ausdrücklich abgefragt.
(5) Eine Ablehnung der Eigenwerbungsnutzung ist möglich, kann jedoch einen angemessenen Aufpreis auf den vereinbarten Gesamtpreis zur Folge haben, da die Eigenwerbungsnutzung Teil der Kalkulation des Standardpreises ist; die Höhe wird in diesem Fall individuell mit dem Kunden vereinbart. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden.
(1) Sagt der Kunde den Auftrag ab oder verschiebt er den vereinbarten Produktionszeitraum, gilt Folgendes:
(2) Unabhängig von Abs. (1) kann der Anbieter bei einer Kündigung durch den Kunden eine angemessene Entschädigung für bereits entstandene Aufwendungen (z. B. Recherche, Vorbereitung, reservierte Zeit, abgelehnte Alternativbuchungen) verlangen, soweit der Kunde keinen geringeren tatsächlichen Schaden nachweist.
(3) Eine Terminverschiebung ist nach Verfügbarkeit des Anbieters möglich; bereits geleistete Zahlungen werden auf den neuen Termin angerechnet.
(4) Bei mehrphasigen Projekten kann der Kunde einzelne, noch nicht begonnene Projektphasen unter den Voraussetzungen von Abs. (1)–(3) entsprechend anteilig absagen oder verschieben.
(5) Die Regelungen in Abs. (1)–(4) gelten unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechts sowie, bei Verbrauchern, des Widerrufsrechts gemäß der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(1) Ist der Anbieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Erkrankung, Unfall, höhere Gewalt), an der Erbringung der Leistung am vereinbarten Termin gehindert, wird er sich nach Kräften bemühen, eine gleichwertige Ersatzkraft aus seinem Netzwerk zu stellen, oder gemeinsam mit dem Kunden einen Ersatztermin abzustimmen.
(2) Ist eine Ersatzlösung nicht möglich, wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen für die betroffene, noch nicht erbrachte Leistung werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit dem Anbieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter nur auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn aus einer Kampagne) ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für den Verlust von Bild- und Filmmaterial durch technisches Versagen (z. B. Defekt von Speichermedien) haftet der Anbieter nur im Rahmen der Abs. (1)–(3); der Anbieter sichert das Material nach Aufnahme zeitnah auf mindestens zwei unabhängigen Speicherorten, um dieses Risiko zu minimieren.
(5) Das Risiko für Umstände außerhalb der Kontrolle des Anbieters (z. B. Witterung, höhere Gewalt, Nichterscheinen Dritter, behördliche Auflagen, Fehlverhalten von Drehortbeteiligten) trägt der Kunde.
(1) Was als Revision gilt: Als „Revision" bzw. „Korrekturschleife" im Sinne dieser AGB gelten Änderungswünsche des Kunden zu einer bereits vorgelegten Fassung (z. B. Rohschnitt, Zwischenfassung), die sich im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Konzepts, der Story und des Leistungsumfangs bewegen — etwa Anpassungen am Timing oder Tempo einzelner Szenen, Austausch oder Anpassung der Musik, Feinabstimmung der Farbkorrektur, Kürzung oder Verlängerung bestehender Passagen, oder das Entfernen bzw. Ersetzen einzelner bereits gedrehter Einstellungen durch anderes vorhandenes Material.
(2) Was keine Revision ist: Nicht als Revision, sondern als zusätzliche, gesondert zu vergütende Leistung gelten insbesondere: Wünsche, die eine neue kreative Richtung, ein neues Konzept oder eine wesentlich andere Erzählweise als ursprünglich vereinbart darstellen; Anfragen nach zusätzlichem Drehmaterial, weiteren Drehtagen oder zusätzlichen Interviews; das nachträgliche Hinzufügen von Inhalten, die nicht Teil des ursprünglichen Angebots waren; sowie Änderungswünsche, die nach Ablauf der in Abs. (3) genannten Korrekturschleifen oder nach der finalen Freigabe durch den Kunden eingehen.
(3) Anzahl der enthaltenen Korrekturschleifen: Im vereinbarten Preis sind bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Als eine Korrekturschleife gilt jeweils eine gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einer vorgelegten Fassung; mehrere, über einen längeren Zeitraum verteilte Einzelrückmeldungen zur selben Fassung werden zusammen als eine Korrekturschleife gewertet.
(4) Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungswünsche im Sinne von Abs. (2) werden nach Aufwand berechnet; der Anbieter informiert den Kunden vor Beginn zusätzlicher Arbeiten über die voraussichtlichen Kosten.
(5) Rückmeldungen des Kunden zu einer vorgelegten Fassung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung mitzuteilen. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb dieser Frist und wurde er in der Übersendung ausdrücklich auf diese Frist hingewiesen, gilt die vorgelegte Fassung als freigegeben.
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung findet der Kunde in der Datenschutzerklärung unter jermaik.com/impressum.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als dadurch der Schutz, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährt wird, nicht entzogen wird.
(3) Erfüllungsort ist Niederbreitbach. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Koblenz.
(4) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.