Rechtliches
Stand: Juli 2026
Inhalt
Maik Jeremy Repsch
Videografie-Dienstleistungen für Hochzeiten und private Anlässe
Stand: Juli 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Videografie-Leistungen (insbesondere Hochzeitsfilme, Highlight-Filme, Social-Media-Reels sowie Zusatzleistungen wie Drohnenaufnahmen, Second-Videographer, Fotografie) zwischen
Maik Jeremy Repsch
Finkenweg 7, 56589 Niederbreitbach
E-Mail: film@jermaik.com, Telefon: +49 177 3985122
(nachfolgend „Anbieter") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Der Anbieter erbringt Videografie-Dienstleistungen für Hochzeiten und vergleichbare private Anlässe. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket bzw. der individuellen Vereinbarung, insbesondere:
(2) Der genaue Umfang der gebuchten Leistungen, der Coverage-Zeitraum sowie ggf. individuelle Absprachen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters sowie aus dem vom Kunden ausgefüllten Buchungsformular (Paket, Datum, Uhrzeit, Location, Zusatzleistungen, Preis).
(3) Der Anbieter erbringt die vereinbarte Leistung grundsätzlich persönlich. Der Einsatz von Subunternehmern oder zusätzlichem Personal (z. B. Second Videographer, Drohnenpilot) für Teilleistungen bleibt vorbehalten und wird dem Kunden auf Nachfrage mitgeteilt.
(4) Der Anbieter schuldet die sorgfältige und professionelle Dokumentation des Hochzeitstages nach eigenem künstlerischem Ermessen (Bildausschnitt, Schnitt, Farbgebung, Musikauswahl, Aufnahmetechnik). Ein Anspruch auf bestimmte Einstellungen, Szenen oder eine bestimmte künstlerische Umsetzung besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Der Kunde erkennt den künstlerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters an; Beanstandungen allein wegen Stil, gewählten Aufnahmeorten oder eingesetzter Technik sind ausgeschlossen.
(5) Verzögerungen im Ablauf der Hochzeit, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. verspäteter Beginn, Wetter, verspätetes Erscheinen von Gästen oder Dienstleistern), gehen nicht zulasten des Anbieters und gelten als reguläre Arbeitszeit im Rahmen des gebuchten Zeitfensters.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf jermaik.com stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, über das Anfrageformular oder per E-Mail ein Angebot abzugeben.
(2) Mit dem Absenden des Anfrageformulars gibt der Kunde eine unverbindliche Anfrage ab; hierdurch kommt noch kein Vertrag zustande.
(3) Der Anbieter erstellt daraufhin ein schriftliches (Text-)Angebot mit den konkreten Leistungen, dem Termin und dem Preis. Dieses Angebot ist 10 Werktage gültig.
(4) Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist an (z. B. durch Unterschrift, Bestätigung per E-Mail oder Zahlung der Anzahlung gemäß § 5), kommt der Vertrag zustande. Erfolgt die Annahme nach Fristablauf, gilt dies als neues Angebot, das der Anbieter durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung annehmen kann.
(5) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde erhält die Auftragsbestätigung sowie diese AGB in Textform.
(1) Der vereinbarte Hochzeitstermin ist für beide Parteien verbindlich. Eine Reservierung des Termins erfolgt erst mit Vertragsschluss gemäß § 3 und – sofern vereinbart – fristgerechtem Eingang der Anzahlung gemäß § 5.
(2) Überschreitet die tatsächliche Einsatzzeit das gebuchte Zeitfenster aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Anbieter jede angefangene halbe Stunde zusätzlich mit 90 € in Rechnung stellen, sofern nicht vorab ein größeres Zeitfenster oder eine Pauschale vereinbart wurde.
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise; gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Anzahlung: Zur verbindlichen Reservierung des Termins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss. Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als reserviert.
(3) Restzahlung: fällig spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin.
(4) Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben.
(5) Reisekosten: Für Anfahrten ab 40 km vom Standort des Anbieters werden Fahrtkosten in Höhe von 0,40 €/km berechnet, alternativ die Kosten für Bahn/Flug zzgl. notwendiger Transfers. Bei Anreise am Vortag oder Übernachtungsbedarf aufgrund der Entfernung/Endzeit trägt der Kunde die Kosten einer angemessenen Übernachtung, sofern nicht anders vereinbart.
(6) Verpflegung: Bei Einsätzen von mehr als 6 Stunden stellt der Kunde dem Anbieter (und ggf. weiterem eingesetztem Personal) Verpflegung in angemessenem Umfang bereit oder erstattet die entsprechenden Kosten.
(7) Zusätzliche, nicht vorab vereinbarte Leistungen, die der Kunde vor Ort wünscht, werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Anbieter am Hochzeitstag ungehinderten Zugang zu den relevanten Orten (Location, Räumlichkeiten) hat, und informiert den Anbieter rechtzeitig über Ablaufplan, Ansprechpartner vor Ort sowie relevante Programmpunkte.
(2) Sofern für Aufnahmen an bestimmten Orten (z. B. Kirchen, Hochzeitslocations) eine Drehgenehmigung erforderlich ist oder Einschränkungen gelten (z. B. Blitzlichtverbot, feste Kamerapositionen), obliegt es dem Kunden, dies rechtzeitig zu klären und den Anbieter zu informieren.
(3) Für den Einsatz von Drohnenaufnahmen gelten die luftverkehrsrechtlichen Vorschriften sowie etwaige Einschränkungen der jeweiligen Location; der Anbieter behält sich vor, Drohnenaufnahmen abzulehnen, wenn rechtliche oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen.
(1) Die Fertigstellung der gebuchten Filme erfolgt innerhalb von 10 Wochen nach dem Hochzeitstermin, sofern nicht abweichend vereinbart.
(2) Die Lieferung erfolgt elektronisch (z. B. über einen Download-Link) in gängigen, allgemein abspielbaren Videoformaten. Ein Anspruch auf Herausgabe des ungeschnittenen Rohmaterials oder projektspezifischer Schnittdateien besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart.
Das erstellte Bild- und Filmmaterial (einschließlich Zwischenergebnisse) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises Eigentum des Anbieters.
(1) Der Anbieter ist und bleibt Urheber der erstellten Filme im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
(2) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur privaten, nicht-kommerziellen Nutzung der gelieferten Filme (z. B. private Vorführung, Weitergabe an Familie und Freunde, Veröffentlichung im privaten Rahmen auf eigenen Social-Media-Profilen).
(3) Eine kommerzielle Nutzung, Weiterverarbeitung oder Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(4) Eigenwerbung durch den Anbieter: Der Anbieter darf Ausschnitte, Standbilder oder vollständige Filme zu Zwecken der Eigenwerbung (Portfolio auf jermaik.com, Social Media, Bewerbungen bei Wettbewerben) nur mit vorheriger Einwilligung des Kunden nutzen. Die Einwilligung wird im Buchungsprozess gesondert und ausdrücklich abgefragt (Ja/Nein-Auswahl).
Eine Ablehnung ist möglich, kann jedoch einen angemessenen Aufpreis auf den vereinbarten Gesamtpreis zur Folge haben, da die Eigenwerbungsnutzung Teil der Kalkulation des Standardpreises ist; die Höhe wird in diesem Fall individuell mit dem Kunden vereinbart. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden.
(1) Sagt der Kunde den Auftrag ab oder verschiebt er den Termin, gilt Folgendes:
(2) Unabhängig von Abs. (1) kann der Anbieter bei einer Kündigung durch den Kunden eine angemessene Entschädigung für bereits entstandene Aufwendungen (z. B. Vorbereitung, reservierte Zeit, abgelehnte Alternativbuchungen) verlangen, soweit der Kunde keinen geringeren tatsächlichen Schaden nachweist.
(3) Eine Terminverschiebung auf ein anderes Datum ist nach Verfügbarkeit des Anbieters möglich; bereits geleistete Zahlungen werden auf den neuen Termin angerechnet.
(4) Die Regelungen in Abs. (1)–(3) gelten unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechts sowie des Widerrufsrechts gemäß der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(1) Ist der Anbieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Erkrankung, Unfall, höhere Gewalt), an der Erbringung der Leistung am vereinbarten Termin gehindert, wird er sich nach Kräften bemühen, eine gleichwertige Ersatzkraft aus seinem Netzwerk zu stellen.
(2) Ist eine Ersatzlösung nicht möglich, wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit dem Anbieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter nur auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für den Verlust von Bild- und Filmmaterial durch technisches Versagen (z. B. Defekt von Speichermedien) haftet der Anbieter nur im Rahmen der Abs. (1)–(3); der Anbieter sichert das Material nach Aufnahme zeitnah auf mindestens zwei unabhängigen Speicherorten, um dieses Risiko zu minimieren.
(5) Das Risiko für Umstände außerhalb der Kontrolle des Anbieters (z. B. Witterung, höhere Gewalt, Nichterscheinen Dritter, Fehlverhalten von Gästen oder anderen Dienstleistern) trägt der Kunde.
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung findet der Kunde in der Datenschutzerklärung unter jermaik.com/impressum.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als dadurch der Schutz, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährt wird, nicht entzogen wird.
(3) Erfüllungsort ist Niederbreitbach. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Koblenz.
(4) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.